Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen
1.
Alle Aufträge (auch Folgegeschäfte) werden nur aufgrund der nachstehenden
Verkaufs- und Lieferbedingungen angenommen und ausgeführt.
Widersprechende Einkaufsbedingungen des Käufers gelten nur,
wenn sie der Verkäufer schriftlich mit Unterschrift anerkennt.
Der Käufer erkennt diese Bedingungen mit der Auftragserteilung an.
Der Verkäufer ist berechtigt, im Rahmen der vertraglichen Bestimmungen die
firmen- und personenbezogenen Daten des Käufers zu verwerten und zu speichern.
Personenbezogene Kundendaten werden ausschliesslich intern gesammelt, verarbeitet
und gespeichert und dienen nur der Ausführung der vom Kunden erteilten Aufträge,
der Information gemäss gemeinsamer Geschäftsbeziehung, der Sicherung geschäftlicher
Ansprüche (z.B. Bonitätsprüfung) sowie der Erfüllung gesetzlicher Anforderungen.
Der Schutz firmen- und personenbezogenen Daten des Käufers erfolgt strikt im Rahmen
der in der Schweiz geltenden gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz.
Wir beliefern ausschliesslich gewerbliche Fachunternehmen. Private Endverbraucher
können nicht bedient werden. Unsere Produkte sind ausschliesslich für den Einsatz von
gewerblichen Fachverarbeitern geeignet und entsprechen nicht den Anforderungen die
gegenüber privaten Endverbrauchern zu beachten sind.
2.
Alle Abreden mit Vertretern sowie telefonische Zusagen sind für den Verkäufer erst verbindlich, wenn sie von ihm schriftlich bestätigt worden sind.
3.
Alle Angebote sind freibleibend. Die durch uns und unsere Vertreter getätigten Verkäufe und Vereinbarungen werden erst durch unsere Auftragsbestätigung oder Lieferung rechtswirksam.
4.
Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF), ausser es ist schriftlich eine andere Währung vereinbart. Maßgebend für die Berechnung ist der am Tag der Lieferung gültige Preis. Alle Preise sind ausschließlich Nettopreise zuzüglicher gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Preisvereinbarungen mit einer Gültigkeit von mehr als 3 Monaten sind wir berechtigt, bei nachweislich stark veränderten Kosten, eine entsprechende Anpassung vorzunehmen. Wird frachtfrei und/oder verzollt verkauft und werden Frachten und/oder Zölle nach Vertragsschluss erhöht, so gehen die Mehrkosten zu Lasten des Käufers. Aus den genannten Preisanpassungen kann ein Recht des Käufers zum Rücktritt nicht hergeleitet werden.
5.
Gebrauchsanweisungen und technische Beratung sowie Angaben über Eignung und Anwendungsmöglichkeiten (auch in Prospekten) werden nach bestem Wissen aufgrund von Erfahrungen und Versuchen gegeben; eine Haftung des Verkäufers kann hieraus nicht hergeleitet werden. Zusicherungen irgendwelcher Verwendungseigenschaften werden nicht übernommen. Der Käufer hat immer Eigenversuche bezüglich der Verwendung durchzuführen. Die von uns gelieferten Waren sind, soweit nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist, lediglich zur Verwendung im Inland bzw. im Land des Käufers bestimmt.
6.
Lieferungen erfolgen nach Bestimmungen des Verkäufers je nach Art und Menge ab Lager oder frachtfrei Bahn- oder Schiffsstation des Empfängers. Mehrkosten, die durch die Wünsche des Käufers bedingt sind, gehen zu seinen Lasten. Mit der Übergabe der Ware an den Spediteur oder Fremdfrachtfahrer geht die Gefahr, auch des zufälligen Untergangs und der Beschlagnahme, auf den Käufer über. Transportschäden sind vom Transporteur sofort bestätigen zu lassen. Angegebene oder vorgeschriebene Liefertermine gelten nicht als Fixtermine. Aus einer Überschreitung der voraussichtlichen Liefertermine können Ersatzansprüche nicht hergeleitet werden. Verzögerungenn der Lieferung berechtigen indessen den Käufer nicht, vom Vertrag zurückzutreten oder Ersatz für irgendwelchen daraus entstehenden Schaden zu verlangen. Teillieferungen sind gestattet; eine jede gilt als selbständiges Einzelrechtsgeschäft. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der Bestellmenge behalten wir uns vor. Ist eine Frist für Lieferzeiten nicht bestimmt, so gilt die Zeit von vier Monaten und weniger als vereinbart. Die Lieferungen erfolgen immer ab Lager, ausser es ist schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen. Mindestbestellmenge ist eine VE (Versandeinheit).
7.
Wird bei Verkäufen eine Lieferung bestimmter Mengen während einer bestimmten Zeit (höchstens 1 Jahr) vereinbart, so sind die Abrufe gleichmäßig über die Abnahmefrist zu verteilen. Erfolgt die Abnahme der Gesamtmenge nicht innerhalb der vereinbarten Frist, so erlischt die Verpflichtung des Verkäufers zur Lieferung. Der Verkäufer kann jedoch für die vertragswidrig nicht abgerufene Ware mit dem letzten Tag der Abnahmefrist gegen Bereitstellung der Ware Zahlung verlangen.
8.
Beanstandungen können nur vor der Verarbeitung/Verwendung der Ware und nur innerhalb von 10 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich geltend gemacht werden. Mängel die auch bei sorgfältigster Überprüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden konnten, sind uns unverzüglich, spätestens aber 10 Werktage nach ihrer Entdeckung schriftlich zu melden. Wird die Mängelrüge nicht innert den angeführten Fristen erhoben, gilt die Ware als genehmigt. Der Verkäufer hat das Recht, gegen Rücknahme der beanstandeten Ware, Ersatz zu liefern; bei Ablehnung der Ersatzware durch den Verkäufer hat der Käufer nur Anspruch auf Wandlung oder Minderung, soweit ein Mangel nachgewiesen wird. Beanstandungen der gelieferten Ware befreien den Kunden nicht von der Pflicht zur termingerechten Zahlung.
9.
Die Haftung des Verkäufers ist beschränkt auf Mängel an der Ware, die nachweisbar auf einen von ihr vorsätzlich
oder grob fahrlässig zu vertretenden Umstand zurückzuführen sind. Der Verkäufer schliesst darüber hinaus
jegliche vertragliche sowie ausservertragliche Haftung oder Garantie aus, unter Vorbehalt von Vorsatz und
grober Fahrlässigkeit sowie unter Vorbehalt der Haftung aufgrund von zwingenden gesetzlichen Vorschriften,
insbesondere dem Produktehaftpflichtgesetz. Der Verkäufer übernimmt unter Vorbehalt allfälliger zwingender
gesetzlicher Bestimmungen keinerlei Haftung für Fabrikations- oder Materialfehler für von Drittherstellern bezogene Waren.
Bei unsorgfältigem Transport, unsachgemässer Verwendung oder Behandlung, fehlerhafter Verarbeitung oder Montage
durch den Kunden oder Dritte, bei natürlicher Abnützung, bei übermässiger Beanspruchung, Nichtbeachtung von
Vorschriften oder Gebrauchsanweisungen, mangelhaften Bauarbeiten, ungeeignetem Baugrund, falscher oder
unsachgemässer Wartung, unsachgemässer Lagerung oder Änderungen bzw. Eingriffen an der Ware sowie ähnlichen
Fällen wird jegliche vertragliche oder ausservertragliche Haftung des Verkäufers ausgeschlossen.
Etwaige Ansprüche des Käufers aus Gewährleistung verjähren mit Ablauf eines Jahres nach Lieferung durch den Verkäufer an den Käufer. Eventuelle Ansprüche des Käufers gegen den Verkäufer aus Produkthaftung werden auf einen Höchstbetraf von CHF 10'000.- begrenzt. Jegliche Haftung des Verkäufers wegen Mängelschäden oder Mangelfolgeschäden werden ausgeschlossen. Dies gilt auch für Fälle, in denen der Käufer von einem Kunden in Anspruch genommen wird und Regressansprüche gegen den Käufer geltend machen kann. Darüber hinaus gehende Haftungs- bzw. Schadensersatzansprüche sind soweit gesetzlich zulässig,
auch bei Lieferungsverzug, ausgeschlossen.
10.
Die Zahlung ist 10 Tage nach dem Ausstellungsdatum der Rechnung fällig. Zahlungen haben unmittelbar an uns zu erfolgen.
Unsere Verkäufer sind nicht inkassoberechtigt. Erfährt der Verkäufer nachträglich,
aber vor Eintritt der vereinbarten Zahlungsfälligkeit, Ungünstiges über die Kreditwürdigkeit des Käufers,
so kann er sofortige Zahlung, Rücktritt vom Vertrag und Herausgabe der gelieferten Ware verlangen.
Der Verkäufer ist berechtigt, bei nicht termingerechter Zahlung Mahnkosten in Höhe von
30.- CHF pro gestellter Mahnung geltend zu machen. Skontoabzug wird nicht gewährt.
Die Hereinnahme diskontfähiger Wechsel bedarf besonderer Vereinbarung.
Die bankmäßigen Diskont- und Einziehungsspesen einschließlich Wechselsteuern werden ab Verfalltag der Rechnung belastet
und sind sofort in bar ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen
Bankdiskont zu vergüten, mindestens jedoch 10 %.
Bei Wechselprotesten, Prolongationen und nicht gedeckten Schecks sind wir berechtigt,
eine Bearbeitungsgebühr zu berechnen.
Bei Einleitung eines Zwangs- oder Gerichtsverfahrens sind wir berechtigt auch die durch die
Bearbeitung angefallenen Kosten gesondert zu berechnen. Für die jeweilige Berechnung massgebend
sind die von uns festgestellten Kosten. Bei erheblicher Verschlechterung in den Verhältnissen
des Käufers ist der Verkäufer berechtigt, Sicherheit oder Vorauszahlung zu verlangen
oder vom Vertrag zurückzutreten.
11.
Alle angelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung aller Verbindlichkeiten des Käufers aus sämtlichen
Geschäften Eigentum des Verkäufers. Die Gefahr des Untergangs oder der Beschädigung während der Wirksamkeit
des Eigentumsvorbehalts trägt der Käufer.
Der Verkäufer ist berechtigt, für Waren den Eigentumsvorbehalt gemäss Art. 715 f. ZGB auf Kosten des Käufers
bei der zuständigen Behörde am Domizil des Käufers eintragen zu lassen. Der Käufer verpflichtet sich,
bei der Eintragung mitzuwirken, falls diese erforderlich sein sollte. Ebenso hat der Käufer dem Verkäufer
einen Wohnungswechsel mitzuteilen. Nach der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller Nebenkosten
wird der Verkäufer den eingetragenen Eigentumsvorbehalt löschen lassen.
Der Käufer tritt alle Forderungen, die er durch Veräusserung oder Verarbeitung von eigentumsvorbelasteten
Waren gewinnt, zur Sicherheit an den Verkäufer ab. Übersteigt die Sicherung die Verbindlichkeiten des Käufers
gegenüber dem Verkäufer um mehr als 20 %, so ist der Verkäufer auf Verlangen des Käufers diesem insoweit zur
Rückübertragung verpflichtet. Bei einem Zugriff, wie z.B. Pfändung, durch Dritte auf die unter Eigentumsvorbehalt
gelieferte Ware ist unverzüglich darauf hinzuweisen, dass die Sache im Eigentum des Verkäufers steht.
Zusätzlich hat der Käufer den Zugriff Dritter dem Verkäufer unverzüglich anzuzeigen.
Der Verkäufer ist berechtigt, zum Zwecke der Sicherung der Forderung sämtliche mit Eigentumsvorbehalt gelieferte
Ware aus der Verfügungsgewalt des Kunden zu entfernen. Der Käufer verzichtet auf die Einrede der verbotenen Eigenmacht.
12.
Sollten einzelne Bestimmungen der allgemeinen Geschäfts- und Verkaufsbedingungen rechtsunwirksam sein,
so bleiben alle übrigen in ihrer Wirksamkeit voll erhalten. Die Vertragsparteien werden in diesem Fall
anstelle der unwirksamen Bestimmungen eine neue Bestimmung vereinbaren, die dem mit der unwirksamen
Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.
Erfüllungsort für die Lieferung und Zahlung ist der Sitz des Verkäufers in CH-8262 Ramsen (Schweiz).
Alle Rechtsbeziehungen des Verkäufers mit dem Käufer unterstehen schweizerischem Recht.
Bei Exportgeschäften behalten wir uns die Anwendung des Rechts vor, das im Lande des Käufers Gültigkeit hat,
oder die Anwendung internationalen Rechts.
Für alle Verfahren ist ausschliesslicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers in CH-8262 Ramsen (Schweiz).
Das gilt auch für Ansprüche aus Wechseln ohne Rücksicht auf ihren Zahlungsort.
Der Verkäufer hat jedoch auch das Recht, den Käufer an jedem anderen zuständigen Gericht zu belangen.
blizz-z Schweiz AG
Moskau 314B, 8262 Ramsen